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Ungarn-Der KG-Gesellschafter als Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Internationales RechtKüpper, Herberteastlex 2005/3eastlex 2005, 47 - 48 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Nur wenn die Person des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers verschieden sind, kann ein Arbeitsverhältnis zustande kommen. Ein Komplentär kann nicht mit sich selbst einen Arbeitsvertrag für die KG abschließen.

Rechtsgrundlagen: § 10 huArbGB; § 74 huArbGB; § 21 Abs. 2 huGesG; § 28 Abs. 1 huGesG

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