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Polen-Pflicht zur Veräußerung von Anteilen durch Entscheidung der Wettbewerbsbehörde

Internationales RechtPatsch, Alexandereastlex 2005/1eastlex 2005, 46 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Eine Gesellschaft, die einer zweiten Gesellschaft in einem bestimmten Gebiet alle ihre Unternehmensanteile verkauft und sich verpflichtet, sich für 5 Jahre vom lokalen Markt zurückzuziehen, kann der zweiten Gesellschaft dadurch eine marktbeherrschende Stellung verschaffen. Das Amt für Konkurrenten und Konsumentenschutz kann in diesem Fall den Verkauf der verschafften Anteile verlangen.

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