Zusammenfassung: Der Artikel von den Schutzbestimmungen, die das tschechische Recht zur Kapitalerhaltung bei Kapitalgesellschaften vorsieht und die bei Nichtbeachtung zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäftes führen. 3 in Betracht kommende Voraussetzungen werden besprochen. Zum ersten die notwendige Zustimmung von Hauptversammlung oder Aufsichtsrat, zum zweiten Begutachtung durch unabhängige Sachverständige und zu dritten die Marktüblichkeit des Geschäftes.

