Zusammenfassung: Der Beitrag handelt vom bulgarischen Insolvenzverfahren und der Anmeldung von Forderungen. Eine zentrale Unterscheidung wird dabei zwischen Forderungen, die bereits vor Insolvenzeröffnung bestanden haben, und solchen, die erst danach entstanden sind, getroffen. Der Autor nimmt besonderen Bedacht auf Forderungen in Fremdwährungen, jene Forderungen, die nicht auf Geldleistungen gerichtet sind, und gesicherte Forderungen.

