Zusammenfassung: Der Beitrag handelt von der 2002 zu § 48 BAO erlassenen Verordnung betreffend der Vermeidung von Doppelbesteuerungen. Die Autorin geht auf die beiden vorgesehenen Methoden, die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt und die Anrechnungsmethode, ein und bespricht zum Schluss deren Anwendungsvoraussetzungen.
Rechtsgrundlagen: § 48 BAO

