Zur Wahrung der europäischen Werte stehen der Union neben dem Vertragsverletzungsverfahren gem Art 258, 259 AEUV, das Art 7 Verfahren EUV, die Konditionalitätsverordnung und der neue EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtstaatsprinzips zur Verfügung.
Zur Wahrung der europäischen Werte stehen der Union neben dem Vertragsverletzungsverfahren gem Art 258, 259 AEUV, das Art 7 Verfahren EUV, die Konditionalitätsverordnung und der neue EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtstaatsprinzips zur Verfügung.
