Das Rechtsstaatsprinzip gehört zu den Baugesetzen der österreichischen Verfassung, ist dort aber nicht ausdrücklich erwähnt. Dementsprechend wird der Rechtsstaat sowohl durch den Verfassungs- als auch den einfachen Gesetzgeber ausgestaltet und bei potenzieller Verfassungs- oder Gesetzwidrigkeit von Gesetzen und Verordnungen vom VfGH ausgelegt. Wie schwierig die Auslegung eines derart abstrakten Prinzips ist und welche Probleme dabei entstehen können, soll anhand der Vertragsraumordnung in Österreich veranschaulicht werden.