Wenn es um die rechtliche Einordnung von KI-Anwendungen geht, liegt der Fokus regelmäßig auf deren Einsatz in der Praxis. Entscheidend ist jedoch bereits die Auswahl der sogenannten Trainingsdaten, die für die Entwicklung einer selbstlernenden KI notwendig sind. Es stellt sich daher die Frage, inwiefern hier bereits regulatorische Vorgaben – insbesondere durch die DSGVO – bestehen und welche regulatorischen Lücken es de lege ferenda noch zu füllen gilt.

