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Kartellrechtliche Untersuchung im Bereich des elektronischen Handels am Beispiel des Google-Falls

AufsätzeMag. Artan DurakuEALR 2017, 19 Heft 1 v. 1.8.2017

I. Einleitung11Anmerkung des Autors: Dieser Artikel wurde zu einem Zeitpunkt verfasst, zu dem es noch keine Entscheidung der EU Kommission in ihrem Verfahren gegen den Suchmaschinenkonzern Google gegeben hat, und eine solche auch nicht absehbar war. Erst in der Druckphase des vorliegenden Artikels, nämlich am 27. Juni 2017 hat die Kommission eine Geldbuße im Sinne des Art 23 VO 1/2003 gegen Google in Höhe von EUR 2,42 Mrd. wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung durch unzulässige Vorzugsbehandlung des eigenen Preisvergleichsdienstes gemäß Art 102 AEUV verhängt. Google wurde aufgetragen, sein rechtswidriges Verhalten bezüglich seines Preisvergleichsdienstes binnen einer Frist von 90 Tagen abzustellen, widrigenfalls Zwangsgelder von bis zu 5% seines durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes verhängt werden. Die Ansicht des Autors in der Schlussfolgerung, wonach die Kommission in naher Zukunft eine endgültige Entscheidung nach Art 7 VO 1/2003 zumindest bezüglich einer der untersuchten Praktiken treffen wird sowie dass die Erhebung eines Rechtsmittels gegen diese Entscheidung durch Google durchaus wahrscheinlich ist, hat sich erfreulicherweise bestätigt.

A. Überblick über den Kern der Arbeit

In der folgenden Arbeit soll ein Überblick über die kartellrechtlichen Anforderungen des grenzüberschreitenden Handels auf elektronischen Marktplätzen gegeben werden. Nach einer Darstellung der Charakteristik der elektronischen Marktplätze soll in weiterer Folge neben der Funktion der Suchmaschinen, das im Jahr 2010 eingeleitete und bis dato noch nicht abgeschlossene Verfahren der Europäischen Kommission gegen Google näher beleuchtet werden.

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