Erfüllt der AG zwar anstandslos die vom AN geltend gemachten Ansprüche, spricht aber kurz danach in erkennbarem Zusammenhang eine Kündigung aus, so erkennt der OGH1) darin mangels "in Frage gestellter Ansprüche" keinen Fall einer verpönten Motivkündigung iSd § 105 ArbVG. Der vorliegende Beitrag zeigt die Ambivalenzen eines aktuellen höchstgerichtlichen Zurückweisungsbeschlusses auf und geht der Frage nach, durch welche Rechtsinstrumente AN bei Geltendmachung von Ansprüchen dennoch wirksam vor Kündigungen geschützt sind.

