OGH 13.1.2026, 10 ObS 126/25i
§ 5a Abs 2 KBGG
Die Kl beantragte am 27.8. 2019 für ihr am 25.6.2019 geborenes Kind Kinderbetreuungsgeld als Konto in der Variante 730 Tage (Tagessatz: € 16,94). Infolge einer neuerlichen Schwangerschaft begann für die Kl ab dem 16.7.2020 das individuelle Beschäftigungsverbot. Zeitgleich stellte sie bei der Bekl (Österreichische Gesundheitskasse [ÖGK]) einen Antrag auf Änderung der Bezugsdauer von 730 auf 390 Tage (Tagessatz: € 31,71). Während des Zeitraums vom 16.7. bis zum 30.9.2020 bezog sie Wochengeld. Das zweite Kind kam am 1.10.2020 zur Welt.

