OGH 18.12.2025, 9 ObA 75/25g
§ 105 Abs 1 ArbVG
Zwischen den Parteien ist strittig, ob der BR gem § 105 Abs 1 ArbVG von der beabsichtigen Kündigung der Kl verständigt wurde. Im konkreten Fall war der Vorsitzenden des BR mitgeteilt worden, dass zum 31.12.2024 eine Betriebsstilllegung erfolgt und "alle Mitarbeiter ihren Job verlieren werden". Die Kl, die als Produktionsmitarbeiterin beschäftigt war, klagte auf Feststellung eines aufrechten Arbeitsverhältnisses, da der BR nicht korrekt verständigt worden sei. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Die ao Revision der Kl wurde seitens des OGH mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

