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Kein automatischer Wegfall des besonderen Kündigungsschutzes der Betriebsratsmitglieder bei Kündigung aller übrigen Arbeitnehmer:innen und Weiterführung des Betriebs

EntscheidungenArbeitsrechtAlbert WerfringDRdA-infas 2026/53DRdA-infas 2026, 126 Heft 3 v. 1.5.2026

OGH 18.12.2025, 9 ObA 74/25k

§§ 62, 120 Abs 3, 121 Z 1 ArbVG

Die Abgrenzung zwischen einer (genehmigungspflichtigen) Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach § 121 Z 1 ArbVG und einer (gem § 120 Abs 3 ArbVG genehmigungsfreien) Kündigung richtet sich danach, ob die Betriebseinstellung bereits vollzogen ist. Solange noch Arbeitsverhältnisse, wenn auch nur mit besonders bestandgeschützten Mitarbeitern, aufrecht sind, kann nicht davon gesprochen werden, dass die Betriebsidentität durch "Wegfall der Belegschaft" geendet habe.

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