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Verspätete Entlassung nach sexueller Belästigung: Internes Whistleblowing-System ändert nichts am Unverzüglichkeitsgrundsatz

EntscheidungenArbeitsrechtMartin SoucekDRdA-infas 2026/51DRdA-infas 2026, 123 Heft 3 v. 1.5.2026

OGH 19.2.2026, 9 ObA 5/26i

§ 27 Abs 1 Z 6 AngG

Der Kl hat gegenüber zwei Arbeitskolleginnen Verhaltensweisen an den Tag gelegt, die als sexuelle Belästigungen bzw Übergriffe den Entlassungsgrund des § 27 Abs 1 Z 6 AngG erfüllen. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist allerdings ausschließlich die von den Vorinstanzen verneinte Frage, ob die bekl AG des Kl dessen Entlassung am 24.2.2025 rechtzeitig ausgesprochen hat.

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