OGH 19.2.2026, 9 ObA 5/26i
§ 27 Abs 1 Z 6 AngG
Der Kl hat gegenüber zwei Arbeitskolleginnen Verhaltensweisen an den Tag gelegt, die als sexuelle Belästigungen bzw Übergriffe den Entlassungsgrund des § 27 Abs 1 Z 6 AngG erfüllen. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist allerdings ausschließlich die von den Vorinstanzen verneinte Frage, ob die bekl AG des Kl dessen Entlassung am 24.2.2025 rechtzeitig ausgesprochen hat.

