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Keine mehrfache Kostenerstattung bei zusätzlicher Einbeziehung in eine landesgesetzlich geregelte Krankenfürsorgeeinrichtung

EntscheidungenSozialrechtAlexander PaszDRdA-infas 2026/46DRdA-infas 2026, 88 Heft 2 v. 1.3.2026

OGH 18.11.2025, 10 ObS 120/25g

§ 57 B-KUVG

Der Vater des minderjährigen Kl ist bei der Bekl krankenversichert, seine Mutter ist Mitglied der Kranken- und Unfallfürsorge für oö Landesbedienstete (kurz: KFL). Die Eltern reichten Honorarnoten und Rechnungen für verschiedene von Ärzten und Physiotherapeuten gegenüber dem Kl erbrachte Leistungen über insgesamt € 2.068,- sowohl bei der Bekl als auch bei der KFL zur Kostenerstattung ein, wobei der Vater die Bekl nur in Ansehung von Honorarnoten und Rechnungen über einen Gesamtbetrag von € 340,60 zuerst in Anspruch nahm. Die übrigen Honorare und Rechnungen wurden zuerst von der Mutter des Kl bei der KFL bzw von beiden Eltern am selben Tag bei der Bekl und der KFL eingereicht. Für die-

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