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Bessere Absicherung für freie Dienstnehmer:innen – was ist ab 2026 neu?

Aktuelle SozialpolitikMichael GogolaDRdA-infas 2026, 50 Heft 1 v. 1.1.2026

1. Einleitung

Bereits seit einiger Zeit lässt sich beobachten, dass Vertragsverhältnisse, die traditionell als Arbeitsvertrag ausgestaltet wurden, nunmehr häufig im Rahmen freier Dienstverträge vollzogen werden. Dies ist ua auf den technologischen – und idF arbeitsorganisatorischen – Wandel in der Arbeitswelt und die Tatsache, dass die traditionellen Mechanismen der Arbeitssteuerung eine immer geringere Rolle spielen, zurückzuführen. Bei freien Dienstverhältnissen, insb im Zusammenhang mit der zuletzt stärker verbreiteten Arbeitserbringung über Online-Plattformen, ist jedoch in vielen Fällen von Umgehungskonstruktionen auszugehen, die dazu dienen sollen, der Anwendung arbeitsrechtlicher (Schutz-)Bestimmungen zu entgehen. Eine Novelle des ArbVG sowie des ABGB soll diesem Umstand Rechnung tragen und die arbeitsrechtliche Absicherung von freien DN erhöhen.

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