OGH 12.8.2025, 8 ObA 18/25t
§ 42 Abs 2 Z 2 Wr VBO 1995
Die Kl stand seit 1.6.1993 in einem Dienstverhältnis zur Bekl, auf das die Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 (Wr VBO 1995) anzuwenden ist. Sie wurde für den Verwendungsbereich diplomierte medizinische-technische Fachkraft angestellt. Seit 15.5.2019 war sie Ersatzmitglied des Dienststellenausschusses der Hauptgruppe *.

