vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung wegen Dienstunfähigkeit: Zwischen behinderungsbedingten und "schlichten" Krankenständen ist zu differenzieren

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2025/152DRdA-infas 2025, 360 Heft 6 v. 1.11.2025

OGH 12.8.2025, 8 ObA 18/25t

§ 42 Abs 2 Z 2 Wr VBO 1995

Die Kl stand seit 1.6.1993 in einem Dienstverhältnis zur Bekl, auf das die Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 (Wr VBO 1995) anzuwenden ist. Sie wurde für den Verwendungsbereich diplomierte medizinische-technische Fachkraft angestellt. Seit 15.5.2019 war sie Ersatzmitglied des Dienststellenausschusses der Hauptgruppe *.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!