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"Geselliges Beisammensein" der gesamten Belegschaft und des Dienstgebers nach Lokalwechsel bei Weihnachtsfeier – kein Unfallversicherungsschutz

EntscheidungenSozialrechtElisabeth BischofreiterDRdA-infas 2025/132DRdA-infas 2025, 303 Heft 5 v. 1.9.2025

OGH 24.4.2025, 10 ObS 32/25s

§ 175 ASVG

Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen stehen nach stRsp des OGH insoweit unter Versicherungsschutz, als die Teilnahme an ihnen ein Ausfluss der Ausübung der Erwerbstätigkeit ist. Es muss sich um eine Gemeinschaftsveranstaltung handeln, die allen Betriebsangehörigen offensteht, an der, wenn auch ohne ausdrücklichen Zwang, alle teilnehmen sollen und die eine gewisse Mindestbeteiligung aufweist. Die Gemeinschaftsveranstaltung muss vom Betriebsleiter selbst veranstaltet, zumindest aber bei der Planung und Durchführung von seiner Autorität getragen werden.

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