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Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse: Kollisionsrechtlich anwendbarer Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG setzt in Österreich gelegenen Betrieb voraus

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2025/119DRdA-infas 2025, 287 Heft 5 v. 1.9.2025

OGH 25.6.2025, 9 ObA 94/24z

§ 105 ArbVG

Art 8 Rom I-VO

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