OGH 19.3.2025, 9 ObA 6/25k
§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Der Kl war bei der Bekl in einer Leitungsfunktion tätig. Als er gekündigt wurde, focht er die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an. Die Vorinstanzen wiesen die Klage des AN ab, der OGH wies nun auch die außerordentliche Revision des Kl zurück.

