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Kein Verzicht des Arbeitgebers auf die Geltendmachung personenbezogener Kündigungsgründe bei sofortiger Dienstfreistellung nach Bekanntwerden des Vorfalls

EntscheidungenArbeitsrechtVera Habe-MothDRdA-infas 2025/92DRdA-infas 2025, 231 Heft 4 v. 1.7.2025

OGH 19.3.2025, 9 ObA 6/25k

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

Der Kl war bei der Bekl in einer Leitungsfunktion tätig. Als er gekündigt wurde, focht er die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an. Die Vorinstanzen wiesen die Klage des AN ab, der OGH wies nun auch die außerordentliche Revision des Kl zurück.

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