OGH 13.2.2025, 9 ObA 24/24f
§§ 3, 7b und c BEinstG
Der Kl war bei der Bekl im Rahmen eines unbefristeten Dienstverhältnisses tätig. Er befand sich ab 17.8.2022 aufgrund eines Arbeitsunfalls in Krankenstand. Mit Schreiben vom 29.9.2022 kündigte die Bekl das Dienstverhältnis zum 15.12.2022. Aufgrund der beim Unfall erlittenen Verletzung wurde der Kl am 19.1.2023 operiert. Bei der Nachkontrolle zeigten sich weiterhin bestehende Beschwerden.

