1. Geschichte
Nach jahrelangem gewerkschaftlichen Eintreten für ein internationales Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung wurden die ersten internationalen Normen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt schließlich 2019 auf der Internationalen Arbeitskonferenz der ILO beschlossen:1), 2) das Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, 2019 (Nr 190)3) und die ergänzende Empfehlung, 2019 (Nr 206).4) Die Ratifikation5) an sich, dh die Erklärung, sich völkerrechtlich zur Einhaltung eines Übereinkommens zu verpflichten, ist freiwillig. Mit der Ratifikation durch den jeweiligen Staat wird das Übereinkommen völkerrechtlich verbindlich, muss damit im nationalen Recht umgesetzt werden und unterliegt dem ILO-Überwachungsmechanismus.6) Die Kontrolle der Einhaltung geschieht vor allem über Berichtspflichten und dem sogenannten Normanwendungssausschuss.7) Die Empfehlung ist unverbindlich, soll aber als ergänzende und konkretere Handlungsanleitung dienen.

