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Kein Anpassungsbedarf?– Umsetzung der Ratifikation des ILO 190 Übereinkommens gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Aktuelle SozialpolitikRuth EttlDRdA-infas 2025, 138 Heft 2 v. 1.3.2025

1. Geschichte

Nach jahrelangem gewerkschaftlichen Eintreten für ein internationales Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung wurden die ersten internationalen Normen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt schließlich 2019 auf der Internationalen Arbeitskonferenz der ILO beschlossen:1)1)Zum Normsetzungsprozess: Ettl, Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt – Wie entsteht eine Arbeitsnorm in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), DRdA-infas 2019, 49., 2)2)Das Übereinkommen wurde mit 439 Pro-Stimmen, sieben Gegenstimmen und 30 Enthaltungen angenommen. Die Vertreter:innen der österreichischen Regierung und des ÖGB stimmten dafür, die Industriellenvereinigung enthielt sich (https://www.ilo.org/sites/default/files/wcmsp5/groups/public/%40ed_norm/%40relconf/documents/meetingdocument/wcms_711349.pdf ). Die Empfehlung wurde mit 397 Pro-Stimmen, zwölf Gegenstimmen und 44 Enthaltungen verabschiedet. Die Vertreter:innen der österreichischen Regierung und des ÖGB stimmten dafür, die Industriellenvereinigung dagegen (https://www.ilo.org/resource/ilc/108/final-record-voteadoption-recommendation-concerning-elimination-violence ). das Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, 2019 (Nr 190)3)3)https://normlex.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=NORMLEXPUB:12100:0::NO:12100:P12100_INSTRUMENT_ID:3999810:NO . und die ergänzende Empfehlung, 2019 (Nr 206).4)4)https://normlex.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=NORMLEXPUB:12100:0::NO:12100:P12100_INSTRUMENT_ID:4000085:NO . Die Ratifikation5)5)Mit Ratifikation erklärt ein Staat völkerrechtlich verbindlich, einen zuvor abgeschlossenen, völkerrechtlichen Vertrag als bindend anzusehen. In Österreich geschieht dies durch den:die Bundespräsident:in aufgrund einer Vorlage durch die Bundesregierung, die zuerst durch den Nationalrat (und wenn der selbstständige Wirkungsbereich der Bundesländer berührt wird, auch durch den Bundesrat) genehmigt werden muss. Die Ratifikationsurkunde wird durch den:die Bundeskanzler:in gegengezeichnet. Der völkerrechtliche Vertrag und die Ratifikation werden durch die Regierung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. an sich, dh die Erklärung, sich völkerrechtlich zur Einhaltung eines Übereinkommens zu verpflichten, ist freiwillig. Mit der Ratifikation durch den jeweiligen Staat wird das Übereinkommen völkerrechtlich verbindlich, muss damit im nationalen Recht umgesetzt werden und unterliegt dem ILO-Überwachungsmechanismus.6)6)Zu ILO-Normüberwachungsmechanismen siehe https://www.ilo.org/international-labour-standards/ilo-supervisory-system-regularsupervision/applying-and-promoting-international-labour-standards sowie https://www.ilo.org/de/normenkontrolle . Die Kontrolle der Einhaltung geschieht vor allem über Berichtspflichten und dem sogenannten Normanwendungssausschuss.7)7)Zu ILO-Normüberwachungsmechanismen siehe https://www.ilo.org/international-labour-standards/ilo-supervisory-system-regularsupervision/applying-and-promoting-international-labour-standards sowie https://www.ilo.org/de/normenkontrolle . Die Empfehlung ist unverbindlich, soll aber als ergänzende und konkretere Handlungsanleitung dienen.

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