Dieser Beitrag untersucht die Frage der Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen im Verfahren betreffend Leistungen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit vor den Pensionsversicherungsträgern im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit. Anstoß für diese Überlegungen war eine beobachtbare Zunahme von Verfahrensanordnungen, deren Verhältnismäßigkeit zumindest bezweifelt werden durfte. Nach Einsatz bestehender Rechtsbehelfe stellte sich heraus, dass in der Praxis eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit solcher Anordnungen häufig nicht erreicht werden konnte. Dieser Beitrag möchte diskutieren, inwiefern das System der sukzessiven Kompetenz geeignet ist, einen effektiven Rechtsschutz vor unverhältnismäßigen Anordnungen der Pensionsversicherungsträger zu gewährleisten.

