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Weisungsrecht und Gleitzeitarbeit – Zulässigkeit der Überstundenanordnung

Aus der Praxis - Für die PraxisEsther EichingerDRdA-infas 2025, 129 Heft 2 v. 1.3.2025

Gleitzeitarbeit ermöglicht es AN, ihre Arbeitszeiten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst zu gestalten. Mitunter kann es jedoch aufgrund betrieblicher Erfordernisse notwendig sein, Überstunden anzuordnen. Dabei darf die Anordnung von Überstunden iSd Arbeitszeitgesetzes (AZG) aber nicht unverhältnismäßig sein oder die Gleitzeitvereinbarung gar aushebeln. Zur Beurteilung der Zulässigkeit empfiehlt sich eine Stufen-Prüfung, anhand der die Zulässigkeitskriterien strukturiert werden können.

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