OGH 19.11.2024, 10 ObS 85/24h
§ 24 KBGG
Gegenstand des Verfahrens war der Anspruch der Kl auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Vor der Geburt des Kindes am 3.3.2022 befand sie sich ab 20.7.2021 im Krankenstand und bezog in der Zeit von 7.10. bis 3.11.2021 volles Krankengeld. Ab 4.11.2021 bezog sie aufgrund eines individuellen Beschäftigungsverbots Wochengeld.

