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Monatliche aliquote Rückzahlungsverpflichtung von Ausbildungskosten ist auch ohne Angabe einer Prozent- oder Bruchzahl gesetzeskonform

EntscheidungenArbeitsrechtAntonio LercheDRdA-infas 2025/44DRdA-infas 2025, 105 Heft 2 v. 1.3.2025

OGH 21.11.2024, 9 ObA 85/24a

§ 2d AVRAG

Der Bekl war bei der Kl bis 30.9.2023 beschäftigt. Während des Dienstverhältnisses absolvierte der Bekl drei Ausbildungen, wobei vor jeder Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung über den Ausbildungskostenrückersatz abgeschlossen wurde. Neben den Kosten der Ausbildung und der jeweiligen Bindungsfrist enthalten diese Vereinbarungen folgende Bestimmung: "Diese Rückzahlungsverpflichtung verringert sich anteilig für jeden begonnenen Monat der nach Ende der Ausbildung im Dienstverhältnis zurückgelegten Bindungsfrist." Das Dienstverhältnis endete durch DN-Kündigung.

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