OGH 24.10.2024, 8 ObA 49/24z
§ 50 Abs 1 ASGG
Nach dem im vorliegenden (Mahn-)Verfahren erstatteten Klagsvorbringen hatte der Kl dem Bekl ein privates Darlehen iHv € 5.000,- eingeräumt und dieser nur € 3.000,- zurückgezahlt. Beide Parteien seien im Zeitpunkt der Einräumung des Darlehens Angestellte eines AG gewesen und hätten sich ausschließlich über die Arbeit gekannt; der Kl habe dem Bekl lediglich deshalb ein Darlehen eingeräumt, weil es sich beim Bekl um einen Arbeitskollegen gehandelt habe.

