OGH 13.8.2024, 10 ObS 86/24f
§ 1 Abs 1 HOG
Der 1977 geborene Kl gelangte im Alter von zwölf Jahren aufgrund einer Empfehlung eines Psychologen auf Wunsch seiner Mutter in eine Einrichtung, in der er die Schule besuchte und die gesamte Woche samt Übernachtung verbrachte. Während des Aufenthalts wurde der Kl Opfer vorsätzlicher Gewaltdelikte durch Lehrer und Erzieher dieser Einrichtung. Die bekl Pensionsversicherungsanstalt lehnte den Antrag des Kl auf Zuerkennung einer Heimopferrente mit Bescheid ab.

