vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Regressanspruch der Sozialversicherungsträger gegen den Dienstgeber mangels grob fahrlässiger Herbeiführung des Arbeitsunfalls

EntscheidungenSozialrechtElisabeth BischofreiterDRdA-infas 2025/32DRdA-infas 2025, 54 Heft 1 v. 1.1.2025

OGH 19.9.2024, 9 ObA 68/24a

§§ 334 Abs 1 ASVG

Am 14.5.2020 ereignete sich auf dem Betriebsgelände der V* GmbH & Co KG ein Arbeitsunfall, bei dem der AN D* durch einen Sturz verletzt wurde. An diesem Tag führte D* ungesichert Bohr- und Schweißarbeiten an der Oberseite eines zylinderförmigen Tanks in einer Höhe von etwa 3,5 bis 4 m durch. Aufgrund eines außergewöhnlichen Störfalls, nämlich einer plötzlich entweichenden Luft aus dem von D* gebohrten Loch im Tank und des damit verbundenen Pfeifgeräuschs, erschrak D*, verlor das Gleichgewicht und stürzte auf den Asphaltboden. Der Bekl, sein Vorgesetzter, hatte wahrgenommen, dass sich der Verletzte bei den Arbeiten nicht gegen einen Absturz gesichert hatte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!