vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung nach dem Kollektivvertrag für die Universitäten bedarf eines schriftlich angegebenen Kündigungsgrundes

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2025/15DRdA-infas 2025, 27 Heft 1 v. 1.1.2025

OGH 19.9.2024, 9 ObA 5/24m

§§ 21, 22 KollV für die Arbeitnehmer: innen der Universitäten

Die Kl ist seit 17.2.2004 im Ausmaß von 20,4 Wochenstunden bei der Bekl beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist der KollV für die AN der Universitäten (idF: KollV) anzuwenden. Es wurde von der Bekl mit folgendem Schreiben vom 24.5.2022 aufgekündigt:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!