OGH 19.9.2024, 9 ObA 5/24m
§§ 21, 22 KollV für die Arbeitnehmer: innen der Universitäten
Die Kl ist seit 17.2.2004 im Ausmaß von 20,4 Wochenstunden bei der Bekl beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist der KollV für die AN der Universitäten (idF: KollV) anzuwenden. Es wurde von der Bekl mit folgendem Schreiben vom 24.5.2022 aufgekündigt:

