OGH 26.9.2024, 8 ObA 39/24d
§ 82 GewO 1859
Der Kl zeigte am 25.1.2020 in seiner Dienstuniform bei einem Treffen mit Kollegen in einer Räumlichkeit der Bekl – in Kenntnis dessen, dass es sich dabei um ein Symbol der "Grauen Wölfe" handelt - wie auch mehrere seiner Kollegen den sogenannten Wolfsgruß in eine Kamera. Die Videoaufnahme war auf Facebook abrufbar. Über den Vorfall wurde in Medien berichtet. Die Bekl sprach daraufhin die fristlose Entlassung aus, die der Kl mittels Anfechtungsklage bekämpfte.

