Entgeltbegriff des § 10 Abs 1 AÜG umfasst nicht nur periodisch fällig werdendes Entgelt – hier: Anspruch auf einmalige Corona-Prämie nach dem Beschäftiger-Kollektivvertrag
EntscheidungenArbeitsrechtChristian IllitzDRdA-infas 2025/8DRdA-infas 2025, 18 Heft 1 v. 1.1.2025