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Vom Homeoffice zur Telearbeit – Was ändert sich 2025?

Aktuelle SozialpolitikMichael GogolaDRdA-infas 2024, 426 Heft 6 v. 1.11.2024

Die Gesetzgebung hatte sich vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie samt Ausgangsbeschränkungen bzw der Empfehlung an AG, ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen und auf der Grundlage einer Sozialpartnereinigung bereits 2021 dazu entschlossen, arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Spezialregelungen1)1)Siehe zu den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen BGBl I 2021/61, zu den steuerrechtlichen Regelungen BGBl I 2021/52. für die Arbeitserbringung in der Wohnung sowie erstmals eine Legaldefinition von "Homeoffice" zu schaffen.2)2)Zu den seit 2021 bestehenden Homeoffice-Bestimmungen siehe Gogola, Die neue Rechtslage zur Arbeit im Homeoffice, DRdA-infas 2021/4, 341. Die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice ist mittlerweile – auch über die Dauer der Pandemie hinaus – weit verbreitet und in vielen Unternehmen zum Standard geworden, zudem hat das Arbeitsministerium 2023 eine Evaluierung der 2021 eingeführten Homeoffice-Bestimmungen durchführen lassen.3)3)BM für Arbeit und Wirtschaft, Evaluierung der Regelungen zum Thema Homeoffice (Homeoffice Maßnahmenpaket 2021), verfügbar unter: https://www.bmaw.gv.at/newsletter/Newsletter-07-2023/Home-Office-Evaluierung.html (10.7.2024). Auf dieser Grundlage wurden Änderungen ausgearbeitet, welche nun mit 1.1.2025 in Kraft treten.4)4)BGBl I 2024/110. Im Vordergrund steht dabei das Ersetzen des Begriffes "Homeoffice" durch "Telearbeit" und somit die deutliche Ausweitung der bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen sowie eine Neufassung der Bestimmungen über den Unfallversicherungsschutz. Die Verwendung des Begriffs "Telearbeit" im AVRAG entspricht auch der international üblichen Terminologie, die Eingang in Unionsrechtsrechtsakte5)5)Siehe etwa RL (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der RL 2010/18/EU des Rates, ABl L 2019/188, 79. gefunden hat, von den Europäischen Sozialpartnern in ihrer Rahmenvereinbarung über Telearbeit6)6)Europäische Sozialpartner, Rahmenvereinbarung zu Telearbeit, verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/teleworking.html (10.7.2024). aufgegriffen wurde und begrifflich nicht danach unterscheidet, ob in der Wohnung oder an sonstigen Orten gearbeitet wird.

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