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Schwerarbeit bei täglichem Tag- und Nachtdienst eines Taxifahrers?

EntscheidungenSozialrechtAlexander PaszDRdA-infas 2024/183DRdA-infas 2024, 406 Heft 6 v. 1.11.2024

OGH 14.5.2024, 10 ObS 145/23f

§ 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV

Reine Nachtarbeit stellt kein Belastungsmoment iSd SchwerarbeitsV dar, das zum Vorliegen von Schwerarbeit führt. Die besonders belastenden Arbeitsbedingungen des § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV liegen vielmehr in der unregelmäßigen Nachtarbeit im Rahmen eines Schicht- oder Wechseldienstes, die notwendigerweise einen Wechsel zwischen Tag- und Nachtdienst voraussetzt. Standzeiten eines Taxilenkers können abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung "Arbeitsbereitschaft" sein.

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