OGH 9.7.2024, 10 ObS 39/24v
§ 252 Abs 1 Z 4 ASVG
Die Mutter der Kl lebte mit M* in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft. Beide Frauen waren Elternteil für dieses und zwei weitere Kinder. M* verstarb im Oktober 2018. Mit Bescheid vom 31.5.2022 lehnte die bekl Pensionsversicherungsanstalt den auf Gewährung der Waisenpension gerichteten Antrag der damals noch minderjährigen Kl mangels Kindeseigenschaft ab.

