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Wirtschaftliche Unsicherheit aufgrund der Covid-19-Pandemie – kein Rechtfertigungsgrund für Kettenarbeitsvertrag

EntscheidungenArbeitsrechtGregor KaltschmidDRdA-infas 2024/151DRdA-infas 2024, 361 Heft 6 v. 1.11.2024

OGH 23.7.2024, 9 ObA 17/24a

§ 879 ABGB

Der Kl begann im Rahmen eines unbefristeten Dienstverhältnisses mit Probemonat für die Bekl zu arbeiten. In der Folge wurden zwei befristete Dienstverhältnisse "aufgrund der ungewissen und schlechten Wirtschaftslage" und da "unter anderem auch ‚Corona‘-bedingt die weitere wirtschaftliche Entwicklung nicht absehbar" sei, vereinbart. Die Vorinstanzen haben dies rechtlich als unzulässigen Kettenarbeitsvertrag beurteilt, weil damit das wirtschaftliche Risiko auf den DN überwälzt worden wäre.

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