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Bezug von AlVG-Leistungen nicht anspruchsbegründend für Pensionsbonus

EntscheidungenSozialrechtAlexander PaszDRdA-infas 2024/137DRdA-infas 2024, 309 Heft 5 v. 1.9.2024

OGH 24.5.2024, 10 ObS 32/24i

§ 299a ASVG

Die Kl ist geschieden und bezieht seit 1.1.2022 eine Alterspension. Ihr Gesamteinkommen iSd § 299a Abs 8 ASVG betrug im Jahr 2023 monatlich € 1.271,91 brutto. Die Kl hat zum 1.3.2023 464 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit und weitere 12 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Teilversicherung nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) erworben (zwei Monate des Krankengeldbezugs und zehn Monate des Arbeitsgeldbezugs von März bis Dezember 2021). Zwischen Dezember 1981 und Dezember 1990 erwarb die Kl 17 Monate an Ersatzzeiten aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld. Insgesamt erwarb die Kl 493 Versicherungsmonate.

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