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Dienstnehmereigenschaft des Hilfspersonals bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen

EntscheidungenSozialrechtAlexander De BritoDRdA-infas 2024/134DRdA-infas 2024, 307 Heft 5 v. 1.9.2024

VwGH 7.5.2024, Ra 2023/08/0039

§ 4 Abs 2 ASVG

Die Revisionswerberin war mit der Planung und/oder Umsetzung von Rockkonzerten, Veranstaltungen von Gastronomiebetrieben und Unterhaltungsevents beauftragt. Es wurden 34 Mitarbeiter als freie DN angemeldet. Die Verträge wurden meist mündlich abgeschlossen. Die Beschäftigten hätten jeweils bekannt gegeben, zu welchen Zeiten sie für eine Tätigkeit verfügbar gewesen seien. Die konkreten Dienste wurden später vereinbart. Die Beschäftigten seien in unregelmäßiger Folge an unterschiedlichen Einsatzorten in der Regel tageweise zum Einsatz gekommen. Sie seien als Hilfskräfte, und zwar als Stagehands, Türsteher, Gästelistenbetreuer, Abwäscher, Reinigungskräfte sowie Garderobenmitarbeiter tätig gewesen. Wenn die Mitarbeiter bereits angenommene Dienste abgesagt hätten, sei die Tätigkeit von einem anderen Mitarbeiter der Revisionswerberin durchgeführt worden. Zu diesem Zweck seien teilweise auch "Springer" eingeteilt worden. Die Vertretung sei jedenfalls von der Revisionswerberin organisiert und entlohnt worden. Die Vertretung erfolgte meist in Ausnahmesituationen (zB im Krankheitsfall).

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