vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslegung der Urlaubsbestimmung des Ordensspitäler-KollV

EntscheidungenArbeitsrechtGregor KaltschmidDRdA-infas 2024/129DRdA-infas 2024, 301 Heft 5 v. 1.9.2024

OGH 16.5.2024, 9 ObA 108/23g

§ 5 KollV für die DienstnehmerInnen der Ordensspitäler Österreichs

Der Bekl ist der Rechtsträger eines Krankenhauses. Kl ist der bei diesem Krankenhaus eingerichtete (Gruppen-)BR der Angestellten. Auf die Dienstverhältnisse der hier vom Kl vertretenen und im Krankenhaus beschäftigten Bediensteten ist der Kollektivvertrag für die DienstnehmerInnen der Ordensspitäler Österreichs (KollV) anzuwenden. § 5 KollV lautet auszugsweise:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!