OGH 22.5.2024, 8 ObA 18/24s
§ 12 Abs 7 Satz 2 GlBG
Die Kl war bei der Bekl im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Sie sollte als Schatzmeisterin arbeiten, weshalb sie eine Grundausbildung und eine weitere Spezialausbildung absolvieren musste. Letztere konnte die Kl auf Grund einer Schwangerschaft nicht termingerecht antreten. Die Bekl ließ daher das Arbeitsverhältnis mit 15.10.2022 auslaufen, obwohl der Kl ursprünglich die Fortsetzung in Aussicht gestellt worden war.

