OGH 26.6.2024, 8 ObA 25/24w
§ 28b DO.B
Der Kl hatte beim Bekl ein Beschäftigungsverhältnis als Arzt. Nach dem anwendbaren KollV (§ 28b DO.B idF 1.1.1994) kann bei einem Wechsel eines Arztes von einem Sozialversicherungsträger zu einem anderen die Übernahme in den Dienst vereinbart werden, was zur Folge gehabt hätte, dass der Kl im System "Abfertigung alt" verblieben wäre.

