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Kollektivvertrag für die Dienstnehmer privater Autobusbetriebe: Kein Rückschluss von arbeitszeitrechtlicher Regelung zur Nachtarbeit auf Entlohnungsbestimmung für Nachtstunden

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2024/103DRdA-infas 2024, 239 Heft 4 v. 1.7.2024

OGH 24.4.2024, 9 ObA 86/23x

Pkt 2. lit b der Lohnordnung des KollV für DN in den privaten Autobusbetrieben

Die Bekl führt gewerbsmäßig Personentransporte mit Autobussen durch und ist Mitglied des Fachverbandes der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen, Berufsgruppe Autobus der Wirtschaftskammer Österreich. Die Kl war von 5.9.2021 bis zu ihrem Pensionsantritt am 1.3.2023 bei der Bekl als Linienbusfahrerin im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist der KollV für DN in den privaten Autobusbetrieben (KollV) anwendbar. Ihr Bruttostundenlohn betrug € 13,57. Von 1.7. bis zum 31.12.2022 arbeitete sie an 122 Tagen und trat dabei ihren Dienst täglich um 4:42 Uhr an.

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