OGH 13.12.2023, 8 ObA 77/23s
§ 863 ABGB
Der Kl war bei der Bekl als Zusteller beschäftigt. Nach einem Krankenstand sagte ihm die Bekl zu, ihn vorerst nur für leichtere Touren einzusetzen. Am 28.12.2021 beschwerte sich der Kl, dass ihm eine zu schwere Tour zugewiesen worden sei, woraufhin die Bekl ihm eine leichtere Tour zuteilte, bei welcher er ein Auto von Wien nach Linz überstellen hätte müssen. Der Kl lehnte aber auch diese Tour ab, erklärte "Diese Scheißfirma, ich kündige" und verließ die Betriebsstätte.