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Ex-lege-Beendigung bei Vertragsbediensteten – Vorankündigungsfrist zwingend einzuhalten

EntscheidungenArbeitsrechtAndreas WellenzohnDRdA-infas 2024/14DRdA-infas 2024, 26 Heft 1 v. 1.1.2024

OGH 19.10.2023, 8 ObA 56/23b

§ 26 Abs 9 und 10 NÖ GVBG

Das Dienstverhältnis der Kl zur bekl Stadtgemeinde unterliegt den Bestimmungen des NÖ GVBG. Die Kl befand sich von 20.6. bis 29.6.2016 und danach ab 6.9.2016 im Krankenstand. Mit Schreiben vom 15.5.2017 informierte die Bekl die Kl unter Hinweis auf § 26 Abs 9 NÖ GVBG, dass das Dienstverhältnis im Fall der Fortsetzung ihres Krankenstands mit 5.9.2017 ende, weil sich die Kl dann schon mehr als ein Jahr im Krankenstand befinde. Erst mit Schreiben vom 23.8.2017 teilte die Bekl der Kl mit, dass das Dienstverhältnis bereits mit 26.8.2017 enden würde, weil bei der Berechnung der Jahresfrist auch der vorherige Krankenstand von 20.6. bis 29.6.2016 zu berücksichtigen sei. Als die Kl von ihrem Arzt am 1.9.2017 gesundgeschrieben wurde und ihren Dienst antreten wollte, wurde ihr dies von der Bekl verweigert.

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