OGH 18.10.2023, 9 ObA 68/23z
§§ 334, 335 ASVG
Die erstbekl Gesellschaft mbH wurde mit dem Austausch von Glaselementen beauftragt. Bei diesen Arbeiten stürzte der bei der Erstbekl beschäftigte S* unter Anleitung der Zweitbekl aus ca 7,5 Meter Höhe mit der auszutauschenden 120–130 Kilo wiegenden Glasscheibe zu Boden und verletzte sich dabei schwer. Die klagenden Sozialversicherungsträger haben an den Verletzten Leistungen aus der gesetzlichen UV, KV und PV erbracht. Mit der vorliegenden Klage begehren sie von den Bekl deren Ersatz.