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Betriebsvereinbarung kann nicht Verpflichtung zur Verankerung eines erweiterten Kündigungsschutzes im Arbeitsvertrag anordnen

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2024/7DRdA-infas 2024, 16 Heft 1 v. 1.1.2024

OGH 18.10.2023, 9 ObA 65/23h

§ 97 Abs 1 Z 22 ArbVG

Die Kl ist seit 1.9.2004 bei der bekl AG als Angestellte beschäftigt. Die bekl AG und deren BR schlossen am 6.2.2020 eine BV mit Datum des Inkrafttretens am 1.7.2010 ab. Diese lautet auszugsweise wie folgt:

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