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Familienzeitbonus: Dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft ist anzunehmen, wenn diese auf längere Zeit ausgelegt ist

EntscheidungenSozialrechtKrisztina JuhaszDRdA-infas 2023/191DRdA-infas 2023, 393 Heft 6 v. 1.11.2023

OGH 22.8.2023, 10 ObS 136/22f

§ 2 Abs 3 und 4 FamZeitbG

Für die Annahme einer "dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft" reicht aus, wenn sie auf eine längere Zeit angelegt ist. Das ist bei einem Vater, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht und für rund fünfeinhalb Monate zu Mutter und Kind zieht, zweifellos der Fall.

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